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Müssen alle Kredite grün sein? – Wie ESG-Verordnungen den Kreditprozess für Firmen verändern

By 5. März 2024Juli 4th, 2024Insights

Die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind zwei zentrale Elemente im immer wichtiger werdenden Bereich der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG). In einer Zeit, in der Unternehmen zunehmend darauf drängen, verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln in den Mittelpunkt ihrer Geschäftsstrategien zu stellen, sind diese beiden Maßnahmen wesentliche Instrumente, um Transparenz und Standardisierung in der Berichterstattung über Umweltauswirkungen und soziale Verantwortung zu fördern.

Die Einführung der EU-Taxonomie und der CSRD hat einen signifikanten Einfluss auf den Kreditprozess und die Art und Weise, wie Finanzinstitute Geschäfte tätigen. Da Nachhaltigkeitsaspekte einen immer größeren Stellenwert in der Wirtschaft einnehmen, werden Banken und andere Kreditgeber zunehmend darauf achten, wie Unternehmen Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken in ihren Geschäftsmodellen berücksichtigen und darüber berichten.

Umfassendere Datenerhebung und -analyse:

Die CSRD erweitert die Offenlegungspflichten für Unternehmen erheblich, insbesondere im Hinblick auf nichtfinanzielle Informationen. Banken sind nun gefordert, ihre Datenerhebungsmethoden anzupassen, um diese zusätzlichen Informationen in ihre Risikobewertung einzubeziehen. Dies erfordert nicht nur verbesserte Technologien, sondern auch geschultes Personal, das in der Lage ist, die neuen Datensätze sinnvoll zu interpretieren.

Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Kreditbewertung:

Die EU-Taxonomie bietet klare Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit. Banken müssen nun sicherstellen, dass diese Kriterien in ihre Kreditbewertungsmodelle integriert werden. Dies bedeutet, dass traditionelle Risikofaktoren um ökologische und soziale Aspekte erweitert werden, um ein umfassenderes Bild der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens zu zeichnen.

Überprüfung und Anpassung von Kreditportfolios:

CSRD und EU-Taxonomie setzen einen klaren Fokus auf nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Banken müssen daher ihre bestehenden Kreditportfolios überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Nachhaltigkeitsstandards entsprechen. Dies könnte auch die Neubewertung von Risiken und Chancen in bestehenden Kreditengagements beinhalten.

Fazit:

Die CSRD und EU-Taxonomie gehen über oberflächliche Veränderungen hinaus und beeinflussen den Firmenkreditprozess auf substanzielle Weise. Von der Datenerhebung über die Kreditbewertung bis hin zur Anpassung des Kreditportfolios – Finanzinstitute müssen einen tiefgreifenden Wandel vollziehen, um den steigenden Anforderungen an ökologische und soziale Verantwortung gerecht zu werden. Während nicht sämtliche Kredite derzeit den Grünstandard erfüllen, zeichnet sich doch eine klare Tendenz hin zur grünen Finanzierung ab. Mit einer gezielten Ausrichtung der Kreditvergabe an ESG-Kriterien ist eine deutliche Steigerung dieses Anteils zu erwarten. Dieser Wandel birgt nicht nur Herausforderungen, sondern eröffnet auch neue Chancen für eine nachhaltigere und zukunftsorientierte Finanzwelt.

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